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Für den Schutz Österreichs ist die Abteilung Strahlenschutz im Klimaschutzministerium zuständig: Im Falle der Beschädigung eines Kernkraftwerks durch kriegerische Handlungen sollten vor allem die Informationen durch die Behörden beachtet werden, die über Rundfunk, soziale Medien, lokale Hilfsorganisationen, etc. rasch die breite Bevölkerung erreichen.

Hier gilt ganz besonders als erste Maßnahme: Geschlossene Räume aufsuchen und Ruhe bewahren.

Im Fall des Falles habe Österreich genug Kaliumjodid-Tabletten bevorratet, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu versorgen. „Diese Situation kann nur durch Panikkäufe gestört werden“, so die Österreichische Gesellschaft für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung.

Zusätzlich zu verlautbarten Schutzmaßnahmen kann man sich vor radioaktiv kontaminierten Luftmassen schützen:

 

  • Aufenthalt im Freien während des Durchzugs der radioaktiv kontaminierten Luftmassen vermeiden bzw. kurzhalten
  • Bei notwendigem Aufenthalt im Freien leicht zu reinigende Kleidung (z. B. Regenmantel) tragen, um die Haut vor Kontamination mit radioaktiven Stoffen zu schützen
  • Hände waschen
  • Duschen und Haare waschen nach einem Aufenthalt im Freien
  • Kleidungsstücke und Schuhe, die im Freien getragen wurden, vor Betreten des Wohnbereichs ausziehen. Kleidungsstücke können in der Waschmaschine gereinigt werden.
  • Haustiere nach einem Aufenthalt im Freien reinigen
  • In den betroffenen Gebieten auf den Konsum von Freilandgemüse und Obst aus dem Garten bzw. Beeren und Pilzen aus dem Wald zunächst verzichten. Die Behörden werden im weiteren Verlauf Empfehlungen für den Umgang mit diesen Lebensmitteln bekannt geben.
  • Saugen und Reinigen der Wohnung nach Abzug der radioaktiven Luftmassen. Kein Aufwirbeln von Staub.

Strahlenschutzgruppe Nord / 2

Die Strahlenschutzgruppen des Waldviertels sind in 3 Einheiten zusammengefasst, mit derzeit 50 Mitgliedern. Die 3 Einheiten sind bei der FF Schrems-Pürbach (Strahl Nord/3), der FF Krems (Strahl Nord/1) und bei FF Zwettl (Strahl Nord/2) angesiedelt. siehe NÖ Landesfeuerwehrverband – Strahlenschutzdienst (noe122.at)

Gruppenkommandant ist BSB Werner SINHUBER, erreichbar unter 0660 769 5170 oder per Mail an werner.sinhuber@feuerwehr.gv.at .

Die Strahlenschutzgruppe steht unter oben angeführter Nummer jederzeit für Informationen bereit.

Die Hauptaufgabe des Strahlenschutzdienstes bei der Feuerwehr besteht darin, das bei Unfällen, bei denen radioaktives Material beteiligt ist, dieses aufgespürt wird und festgestellt wird ob es zur Verstrahlung der Umgebung/Personen gekommen ist oder kommt.

Dabei wird durch die Strahlenspürgruppe(n) die Strahlung rund um z.B. das verunfallte Fahrzeug gemessen und die Strahlungsbereiche im 10µSv und 100µSv-Bereich gekennzeichnet und abgesperrt.

Genauso wichtig ist aber auch die Kontaminationsüberprüfung von Personen, welche sich bereits vor Eintreffen der Strahlenschutzgruppe im Strahlungsbereich aufgehalten haben. (z.B. Unfallbeteiligte, Rüst-Mannschaft usw.)

Durch die Strahlenschutzgruppe können auch geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um die Strahlung zu vermindern.

Hier gilt ganz besonders als erste Maßnahme: Geschlossene Räume aufsuchen und Ruhe bewahren.

Im Fall des Falles habe Österreich genug Kaliumjodid-Tabletten bevorratet, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu versorgen. „Diese Situation kann nur durch Panikkäufe gestört werden“, so die Österreichische Gesellschaft für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung.

  • 1 Dosisleistungsmeßgerät Automess AD-2
  • 1 Dosisleistungsmeßgerät Automess AD-5
  • 1 Dosisleistungsmeßgerät RADEYE G-10
  • 1 Feuerwehrportalmonitorsystem bestehend aus
  • 1 Teledetectorsonde Automess AD-t
  • 1 Wischtestsonde Automess AD-17
  • 1 Kontaminationsnachweissonde Automess AD-k
  • 1 Kontaminationsnachweissonde RADEYE AB100
  • 1 Neutronenmeßgerät RADEYE N
  • 3 Alarmdosimeter Automess ADOS-F
  • 12 Thermoluminiszensdosimeter (TLD)
  • 1 GPS-Gerät Garmin GPSmap 60 CSx
  • Markiergerät
  • Probennahmesatz
  • Absperrmaterial
  • Atemschutzmasken
  • Staubschutzfilter
  • Einmalstaubschutzanzüge
  • Schutzhandschuhe

Anforderung der Strahlenschutzgruppe im Einsatzfall:
Die Anforderung des Sonderdienstes Strahlenschutz erfolgt über die Bezirk- oder Landesalarmzentrale.